71-Jähriger scheitert mit Visum an französischer Grenze wegen falscher Angaben

Admin User
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Ein unscharfer Bild eines alten Mannes.

71-Jähriger scheitert mit Visum an französischer Grenze wegen falscher Angaben

Ein 71-jähriger Mann, der am 11. November 2025 aus Agadir, Marokko, die Einreise nach Frankreich versuchen wollte, wurde die Einreise verweigert. Obwohl er im Besitz eines marokkanischen Passes und eines französischen Visums war, scheiterte sein Versuch, ins Land zu gelangen, wegen des Verdachts auf falsche Angaben bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Der 71-Jährige legte zwar ein französisches Visum vor, doch Beamte der Bundespolizeiinspektion Offenburg hegtem Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der für die Aufenthaltsgenehmigung gemachten Angaben. Trotz seiner Beteuerungen konnte er lediglich Nachweise über Einreisen und Aufenthalte in Spanien erbringen – nicht jedoch in Frankreich. Zudem war seine für die Visumserteilung erforderliche Hotelbuchung in Paris bereits vor der Visumsausstellung storniert worden. In der Folge wurde sein Visum für ungültig erklärt, und er wurde mit einer offiziellen Anzeige nach Marokko zurückgeschickt. Der Vorfall unterstreicht, wie entscheidend korrekte Angaben bei Visumanträgen sind. Da der Mann keine Bindungen an Frankreich nachweisen konnte, wurde ihm die Einreise verweigert. Sein Visum wurde daraufhin annulliert, und er musste in sein Herkunftsland zurückkehren.