A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Die Erweiterung der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt weiterhin nicht voran. Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Langem mit wiederholten Klagen konfrontiert, die zu erheblichen Verzögerungen geführt haben.
Die A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Im südlichen Abschnitt wird die Strecke von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verlaufen – inklusive einer geplanten Rastanlage Tappenbecker Moor in der Nähe des Autobahnkreuzes Weyhausen.
2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt ein. Der Fall landet nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zunächst gab das Gericht dem Kläger recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung erfolgte. Doch der BUND erhob 2024 erneut Klage, sodass der Streit weiterhin ungelöst bleibt.
Die mündliche Verhandlung zur aktuellen Klage wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Auf der Website der Autobahn GmbH heißt es derzeit, dass der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt bis zur Gerichtsentscheidung nicht vollziehbar ist. Das ausstehende Urteil stellt damit ein zentrales Hindernis für das Vorankommen des Projekts dar.
Die Entscheidung des Gerichts am Dienstag wird zeigen, ob die Bauarbeiten beginnen können. Bis dahin ruht der Ausbau der A39. Das Ergebnis wird maßgeblich den Zeitplan des Projekts und die Fertigstellung des südlichen Autobahnabschnitts beeinflussen.






