AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen bereitet eine Klage gegen die Landesregierung vor. Anlass ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom Januar 2025, das die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ bestätigte. Die AfD bezeichnet die Entscheidung als ungerecht und fordert die vollständige Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextrem einstuft. Die Partei weist diese Klassifizierung wiederholt zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.
Im Januar 2025 urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen zugunsten des Verfassungsschutzes und bestätigte die Extremismus-Einstufung. Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt. Das Innenministerium betonte, die AfD habe bereits im Rahmen der gesetzlichen Verfahren Einsicht in die relevanten Bewertungsunterlagen erhalten. Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, bezeichnete das Urteil als „rechtlich nicht haltbar“. Er warf der Behörde vor, Aussagen der Partei verdreht zu haben, um die Einstufung zu rechtfertigen. Die AfD kündigte nun an, klagen zu wollen, sollte das Urteil nicht aufgehoben und der vollständige Verfassungsschutzbericht nicht veröffentlicht werden. Der Name des zuständigen Richters aus dem Januar-Urteil 2025 wurde nicht öffentlich bekannt – es ist das zweite Mal, dass ein Gericht die Einschätzung des Verfassungsschutzes bestätigt.
Der sächsische AfD-Landesverband bleibt weiterhin unter Beobachtung als rechtsextreme Organisation. Die geplante Klage der Partei könnte den Rechtsstreit um ihre Einstufung weiter in die Länge ziehen. Bis auf Weiteres gilt die Bewertung des Verfassungsschutzes – der vollständige Bericht bleibt jedoch unter Verschluss.

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