Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Maximilian BrandtApotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Ein Apothekeninhaber in Hessen wehrt sich gegen die Forderung der Krankenkasse IKK classic, fast 4.000 Euro zurückzuzahlen. Die Kasse behauptet, sieben Rezepte seien ohne die vorgeschriebenen Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsdaten bearbeitet worden. Der Apotheker betont hingegen, sein Team habe alle Vorgaben korrekt eingehalten.
Die IKK classic verlangt die Rückforderung, nachdem sie fehlende Chargendaten in den eingereichten Unterlagen der Apotheke festgestellt hatte. Die Kasse stützt ihre Entscheidung auf die tatsächlich übermittelten Informationen und argumentiert, dass das Fehlen der Chargennummern die finanzielle Sanktion rechtfertigt.
Der Apothekeninhaber hat daraufhin seinen Softwareanbieter und das Abrechnungszentrum konsultiert, um zu klären, warum die Daten möglicherweise nicht übermittelt wurden. Er besteht darauf, dass seine Mitarbeiter die Rezepte ordnungsgemäß bearbeitet hätten und aufseiten der Apotheke keine Fehler vorlägen.
In seinem Widerspruch wird der Apotheker vom Hessischen Apothekerverband unterstützt. Zwar gab es vereinzelte ähnliche Streitfälle mit der IKK classic – darunter eine weitere Rückforderung über 4.000 Euro –, doch gibt es keine Hinweise auf ein systematisches Vorgehen oder vergleichbare Maßnahmen anderer gesetzlicher Krankenkassen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob das Abrechnungssystem der Apotheke die erforderlichen Daten nicht übermittelt hat. Die Forderung der IKK classic bleibt bestehen, sofern der Apotheker nicht nachweisen kann, dass die Chargennummern korrekt eingereicht wurden. Die Entscheidung wird darüber entscheiden, ob die Rückforderung in Höhe von 4.000 Euro aufrechterhalten oder fallen gelassen wird.






