Autor wegen Twitter-Beleidigung gegen Politiker zu Geldstrafe verurteilt
Maximilian BrandtAutor wegen Twitter-Beleidigung gegen Politiker zu Geldstrafe verurteilt
Ein deutscher Autor wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Politiker vor vier Jahren auf Twitter als „rassistischen Arschloch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der die Beleidigung von Amtsträgern unter Strafe stellt. Dem Autor drohen nun 90 Tagessätze – es sei denn, er legt innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen das Urteil ein.
Der Vorfall ereignete sich 2020, als der Schriftsteller den CDU-Politiker Philipp Amthor auf Twitter mit dem Schimpfwort bedachte. Anfangs blieb der Tweet unbeachtet, doch später nutzten die Staatsanwälte ihn, um ein Verfahren im öffentlichen Interesse einzuleiten. Sie argumentierten, die Äußerung habe Amthors Fähigkeit, seine öffentlichen Pflichten wahrzunehmen, „erheblich beeinträchtigt“.
Obwohl der Prozess für den Autor günstig ausging, zeigt er sich besorgt über die weiteren Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Er fordert die Abschaffung oder Reform des Paragrafen 188, den er als veraltet und übermäßig restriktiv bezeichnet. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat das Gesetz kritisiert und gewarnt, es könne legitime Kritik ersticken.
In Deutschland werden Bagatellstrafverfahren häufig durch Strafbefehle geregelt, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Mehr als die Hälfte aller Anklagen endet auf diese Weise – viele Angeklagte stehen nie vor einem Richter. Falls der Autor den Einspruch innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht einlegt, wird das Urteil rechtskräftig.
Der Fall verdeutlicht, wie soziale Medien noch Jahre später zu juristischen Konsequenzen führen können. Nun muss der Autor entscheiden, ob er die Strafe akzeptiert oder gegen den Bescheid kämpft. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben, in denen öffentliche Personen online kritisiert werden.






