Baden-Württemberg fördert ökologischen Weinbau ab 2027 mit neuem Programm
Finn BauerBaden-Württemberg fördert ökologischen Weinbau ab 2027 mit neuem Programm
Baden-Württemberg führt 2027 neues Förderprogramm für nachhaltigen Weinbau ein
Ab 2027 setzt Baden-Württemberg ein neues Förderprogramm um, das den ökologischen Weinbau stärken soll. Die Maßnahme mit dem Titel "Brache im Wechsel in der Weinbaukultur" (E16) zielt darauf ab, die Bodenqualität und die biologische Vielfalt auf gerodeten Weinbergflächen zu verbessern. Winzerinnen und Winzer erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie Flächen vorübergehend in blühende Brachstreifen umwandeln.
Das Programm wird im Rahmen von FAKT II umgesetzt, das zur Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027 gehört. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Status als aktiver Landwirt sowie die Bewirtschaftung von Flächen mit einer Mindestgröße von 0,01 Hektar. Zudem muss jeder Betrieb einen Mindestförderbetrag von 250 Euro erreichen, wobei die maximale förderfähige Fläche pro Antragsteller bei drei Hektar liegt.
Teilnehmende müssen eine vorgefertigte, mehrjährige Blühmischung (M3+) mit einer Aussaatdichte von 10 bis 12 Kilogramm pro Hektar ansäen. Die Flächen müssen ursprünglich für den Weinbau genehmigt gewesen sein und dürfen während der Förderdauer nicht bewirtschaftet werden. Die Förderung beträgt 2.500 Euro pro Hektar. Anträge werden über das FIONA-System im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens gestellt.
Stichtag für die Einreichung ist der 15. Mai 2027, gerodete Flächen müssen bis zum 31. Mai desselben Jahres gemeldet werden. Die Initiative ist Teil umfassender Bestrebungen, den Weinbausektor der Region zu modernisieren und gleichzeitig die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern.
Das neue Programm bietet Winzerinnen und Winzern einen finanziellen Anreiz, Böden zu regenerieren und die Artenvielfalt zu stärken. Durch die Umwandlung von Weinbergflächen in blühende Brachen können Betriebe Fördergelder erhalten und gleichzeitig einen Beitrag zur langfristigen Nachhaltigkeit leisten. Die Antragstellung beginnt 2027; es gelten strenge Fristen und Teilnahmebedingungen.






