Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit flexibleren Fristen

Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit flexibleren Fristen
Landwirte in Baden-Württemberg können nun eine Verschiebung des Beginns und Endes der Düngeverbote für Stickstoff beantragen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes hat eine vierwöchige Anpassung für bestimmte Kulturen genehmigt. Mit dieser Änderung sollen Wetterbedingungen und lokale Gegebenheiten besser mit den Anforderungen der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden.
Die Regelung betrifft Dauergrünland, zeitweiliges Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigem Futterpflanzenanbau. Gemäß § 6 Absatz 10 Satz 1 der Düngeverordnung bleibt die Gesamtlänge der Sperrfrist unverändert – lediglich der Zeitraum kann verschoben werden.
Zuständig für die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen sind die örtlichen Landratsämter, etwa das Landratsamt Biberach. Genehmigungen können als Einzel- oder Sammelerlaubnis sowie durch Allgemeinverfügung erteilt werden, allerdings nur mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde. Die Maßnahme soll Landwirten helfen, sich besser an wechselhafte Wetterverhältnisse und standortspezifische Anforderungen anzupassen. Durch die flexiblere Zeiteinteilung hoffen die Behörden, eine effizientere Stickstoffnutzung zu fördern, ohne den Umweltschutz zu beeinträchtigen.
Landwirte, die ihre Düngezeiten anpassen möchten, müssen ihren Antrag über das zuständige Landratsamt einreichen. Die vierwöchige Verschiebung verkürzt nicht die Gesamtlänge des Verbots, bietet aber mehr Planungsspielraum. Die Genehmigungen hängen von der Zustimmung der örtlichen Wasserbehörde und der Einhaltung der bestehenden Vorschriften ab.

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