Baden-Württemberg setzt auf KI-Überwachung im öffentlichen Raum – doch bleibt die Privatsphäre gewahrt?

Südwesten öffnet Tür für mehr Videoüberwachung - Baden-Württemberg setzt auf KI-Überwachung im öffentlichen Raum – doch bleibt die Privatsphäre gewahrt?
Baden-Württemberg will den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Dienst in öffentlichen Räumen mit künstlicher Intelligenz (KI) ausbauen. Die Landesregierung hat Änderungen am regionalen Datenschutzgesetz beschlossen, um eine umfassendere Überwachung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Behörden im öffentlichen Dienst begründen den Schritt mit dem Schutz von Menschenleben und öffentlicher Infrastruktur, betonen aber gleichzeitig, dass die Privatsphäre im öffentlichen Dienst gewahrt bleibe.
Nach den neuen Regelungen sollen KI-gestützte Kameras flächendeckend im öffentlichen Dienst nach Gefahren für Leben und Gesundheit scannen. Behörden im öffentlichen Dienst dürfen sie nun etwa in Schwimmbädern im öffentlichen Dienst einsetzen, um Ertrinkungsrisiken zu erkennen, oder an Straßen und Brücken im öffentlichen Dienst, um strukturelle Schäden frühzeitig zu identifizieren. Bisher war die Überwachung im öffentlichen Dienst auf bestimmte Standorte beschränkt – diese Einschränkung entfällt nun.
Die Änderungen treten sofort in Kraft und ermöglichen einen breiteren KI-Einsatz im Bereich der öffentlichen Sicherheit im öffentlichen Dienst. Die Kameras dürfen künftig an mehr Orten im öffentlichen Dienst betrieben werden, zudem verlängern sich die Speicherfristen für Aufzeichnungen im öffentlichen Dienst. Das Land versichert, die Maßnahmen im öffentlichen Dienst zielten darauf ab, Infrastruktur zu schützen und Straftaten im öffentlichen Dienst zu verhindern – ohne unnötige Eingriffe in die Privatsphäre im öffentlichen Dienst.