Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen § 188 StGB
Maximilian BrandtBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen § 188 StGB
Baden-Württemberg und Sachsen fordern eine Reform des umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellt. Kritiker werfen dem Gesetz vor, es biete Amtsträgern einen übermäßigen Schutz.
Die beiden Bundesländer streben eine Einschränkung des Anwendungsbereichs an. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt schlägt vor, den Straftatbestand nur noch auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten Spitzenpolitiker harte Debatten ohne automatische Strafverfolgung aushalten können.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert für eine vollständige Abschaffung des Paragrafen. Derzeit ermöglicht das Gesetz Staatsanwälten, auch ohne formelle Anzeige zu ermitteln, und sieht höhere Höchststrafen vor. Beide Minister sind sich einig, dass die Regelung immer wieder wegen übertriebener Privilegien für Politiker in der Kritik steht.
Im Mittelpunkt steht der Schutz ehrenamtlicher Mandatsträger vor persönlichen Angriffen, die sie zum Rückzug bewegen könnten. Allerdings haben die Länder keine rechtliche Entscheidungsbefugnis – Änderungen am Strafgesetzbuch müssen vom Bundestag beschlossen werden.
Ziel der Reformbestrebungen ist es, den rechtlichen Schutz für Politiker zu verringern. Bei Erfolg könnten Strafverfolgungen künftig auf Fälle mit ehrenamtlichen Kommunalpolitikern beschränkt werden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Bundespolitikern.






