08 May 2026, 18:17

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Schwarz-weißer Architekturentwurf des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierter Layout- und Textbeschriftung.

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung der geplanten Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Änderungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Besoldungsreform für Bundesbeamte gefordert. Zwar begrüßt der Verband die Reform grundsätzlich, kritisiert jedoch zentrale Teile des Gesetzentwurfs als verfassungswidrig. Die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorangetriebene Reform zielt zwar auf höhere Einstiegsgehälter ab, stößt aber insbesondere bei der Einkommensanpassung und den Besoldungsunterschieden auf massive Vorbehalte.

Nach Dobrindts Plan sollen neue Beamte künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe einsteigen. Zudem wird das bisherige „Alleinverdiener-Prinzip“ aufgegeben – stattdessen wird ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich unterstellt. Kritiker monieren, dass diese Regelung Beamte für Umstände bestraft, auf die sie keinen Einfluss haben.

Besonders scharf kritisiert der DBB die Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldung, die für höhere Beamte gilt. Der aktuelle Entwurf sieht lediglich einen Unterschied von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 vor – ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche „Differenzierungsgebot“, wie der Verband betont. Dieses schreibt vor, dass sich die Besoldung klar an Funktion und Verantwortung orientieren muss. Eigene Berechnungen des DBB zeigen, dass der Vorschlag diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

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Das Innenministerium hat sich bisher nicht zu den beanstandeten Ungleichheiten in der B-Besoldung geäußert. Zudem macht der DBB geltend, dass Spitzenbeamte (B-Besoldung) im Vergleich zu ihren Kollegen in der A-Besoldung geringere Gehaltserhöhungen erhalten würden, was die bestehende Ungleichheit weiter verschärft. Die Kritik stützt sich auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das eine Besoldung nach Verdienst vorsieht, und das Differenzierungsgebot, das eine faire Gehaltsentwicklung garantieren soll.

Der DBB besteht darauf, dass die Reform vor einer Umsetzung grundlegend überarbeitet werden muss. In der aktuellen Form riskiere die geplante Besoldungsstruktur, gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Die Forderungen des Verbandes zielen auf gerechtere Einkommensanpassungen und die Einhaltung der etablierten Besoldungsabstände ab.

Quelle