Berliner Gericht stoppt illegale Online-Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Finn BauerBerliner Gericht stoppt illegale Online-Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II wirft Fragen über die Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Plattformen auf. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Risiken für alle Beteiligten, die verschreibungspflichtige Medikamente online bewerben. Die Plattform DoktorABC wurde etwa verurteilt, weil sie gezielt Patienten mit werblichen Angeboten zu bestimmten Krankheitsbildern ansprach – ein Verstoß gegen geltendes Recht.
Das Gericht stellte klar, dass Apotheken, die mit solchen Plattformen kooperieren, eine Mitschuld an unzulässiger Werbung tragen. Selbst wenn die Apotheke die Plattform nicht selbst betreibt, drohen ihr rechtliche Konsequenzen – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis bei wiederholten Verstößen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zudem bestätigt, dass Werbeverbote für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob einzelne Produkte oder ganze Wirkstoffgruppen beworben werden. Die gängige Praxis, verschreibungspflichtige Medikamente, Lifestyle-Produkte oder medizinisches Cannabis zu bewerben, ist nach aktueller Rechtslage weitgehend unzulässig.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt Apotheken, ihre Partnerschaften kritisch zu prüfen. Wer mit Plattformen zusammenarbeitet, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, gefährdet das Prinzip der freien Apothekenwahl. Die AKNR kündigte an, das Urteil weiter zu analysieren und gegen illegale Geschäftsmodelle rechtlich vorzugehen.
Apotheken müssen nun die Rechtmäßigkeit ihrer Kooperationen mit Plattformen überprüfen, um Sanktionen zu vermeiden. Das Urteil macht deutlich: Sowohl Plattformen als auch Apotheken können für unzulässige Werbung haftbar gemacht werden. Bei Verstößen drohen Klagen und der Verlust der Betriebserlaubnis.






