Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,0 Promille enden vor Gericht
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch in einem Seniorenheim – mit einem Blutalkoholspiegel, der später auf das Vierfache des gesetzlichen Grenzwerts bestimmt wurde. Der Vorfall endete mit einem Gerichtsverfahren und dem Entzug ihres Führerscheins.
Die Frau war selbst mit dem Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren, wo die Personalverantwortliche einen starken Alkoholgeruch wahrnahm. Misstrauisch geworden, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten führten vor Ort einen Atemalkoholtest durch, der einen erschreckenden Wert von 4,75 Promille ergab – weit über der erlaubten Grenze.
Eine anschließende Blutprobe bestätigte einen Alkoholpegel von 4,0 Promille. Zwar wurde die Frau in erster Instanz freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Schließlich wurde sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt.
Das Urteil sieht eine Geldstrafe von 750 Euro sowie den sofortigen Entzug des Führerscheins vor. Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten darf sie einen neuen Führerschein beantragen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind weitere juristische Schritte möglich.
Bis zu einer möglichen Wiederaufnahme des Verfahrens durch ein höheres Gericht muss die Frau nun abwarten, bis sie wieder legal Auto fahren darf. Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die mit extremem Alkoholkonsum am Steuer verbunden sind.






