BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Finn BauerBGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Ein langjähriger juristischer Streit um einen fehlerhaften Fahrsilo hat nun ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen sämtliche Mängel an einem 2010 für einen Landwirt errichteten Silo vollständig beheben muss. Das am 27. November 2025 verkündete Endurteil bestätigt das Recht des Bauern auf eine mangelfreie Konstruktion – unabhängig von der späteren Nutzung.
Der Fall begann 2010, als das Bauunternehmen den Silo für den Landwirt fertigstellte. Kurz darauf zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Anlage. 2013 leitete der Bauer ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 klagte der Landwirt auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Bauer trage eine Mitschuld an dem Zustand des Silos.
Der Streit landete schließlich vor dem BGH, der das vorherige Urteil kippte. Das Gericht urteilte, dass das Bauunternehmen alle Mängel vollständig zu beseitigen habe, da der Auftraggeber Anspruch auf einen fehlerfreien Silo habe – unabhängig von der späteren Nutzung.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun die vollen 120.000 Euro für die Reparaturen. Das Bauunternehmen ist rechtlich verpflichtet, alle Mängel am Silo zu beheben. Der Fall, der unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 geführt wird, schafft eine klare Rechtsprechung für ähnliche Streitfälle über Bauqualität.






