BGH verhandelt bahnbrechenden Schufa-Fall zu veralteten Schuldendaten

BGH hört Fall über Schufas Speicherung von fälligen Ansprüchen - BGH verhandelt bahnbrechenden Schufa-Fall zu veralteten Schuldendaten
Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, hat ihren Streit über die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht. Der Fall, der derzeit verhandelt wird, betrifft ein Schadensersatzurteil in Höhe von 1.040 Euro, das das Oberlandesgericht Köln wegen der Speicherung abgegoltenen Schulddaten verhängt hatte. Die Verbraucherzentrale, eine Verbraucherschutzorganisation, drängt auf eine klare Entscheidung darüber, wie die Schufa regulierte Schuldverhaltensdaten speichern darf. Im konkreten Fall war die Kreditwürdigkeit des Klägers aufgrund veralteter, aber bereits beglichener Schulden als 'hochkritisch' eingestuft worden. Die Schufa hat gegen das Urteil des Kölner Gerichts Revision beim BGH eingelegt, nachdem dieses entschieden hatte, dass die Auskunftei durch die Speicherung solcher Daten gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen habe. Nun wartet der Fall auf ein endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte einen bedeutenden Präzedenzfall dafür schaffen, wie Auskunfteien in Deutschland mit der Speicherung und Verarbeitung von Verbraucherdaten umgehen. Mit ihrer Revision strebt die Schufa eine verbindliche Klärung an, wie die DSGVO-Bestimmungen in Bezug auf abgegoltene Schuldendaten auszulegen sind.