Brandenburg verbietet Richtern religiöse Symbole – um Neutralität zu schützen
Jakob BraunBrandenburg verbietet Richtern religiöse Symbole – um Neutralität zu schützen
Brandenburg plant Gesetz: Richter und Staatsanwälte dürfen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
In Brandenburg soll ein Gesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während der Gerichtsverhandlungen verbietet. Betroffen wären sichtbare Kopftücher, Kippas und Kreuze. Die Verantwortlichen begründen den Schritt mit dem Ziel, das Vertrauen in die Neutralität der Justiz zu stärken.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes hat die Maßnahme im Rahmen ihres Koalitionsvertrags beschlossen. Sie folgt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das feststellte, dass religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten. Wann der Gesetzesentwurf offiziell eingebracht wird, hat das brandenburgische Justizministerium noch nicht bekannt gegeben.
Der geplante Gesetzesvorhaben stößt beim Brandenburgischen Richterbund auf Zustimmung. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Verbandes, unterstützt die Neutralitätsregel und schlägt vor, sie auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten. Seine Äußerungen spiegeln die bundesweite Debatte über religiöse Bekundungen von Beamten wider – insbesondere bei muslimischen Lehrkräften und Richterinnen.
Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze umgesetzt. Die brandenburgische Landesregierung argumentiert, dass das Verbot sicherstelle, dass Bürger Gerichtsentscheidungen als rein rechtlich begründet wahrnehmen – und nicht als von persönlichen Überzeugungen beeinflusst.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es Richtern und Staatsanwälten untersagt, während des Dienstes religiöse oder politische Symbole zu zeigen. Die Regelung entspricht damit bestehenden Neutralitätsvorschriften in anderen Bundesländern. Die Umsetzung hängt nun vom Legislativverfahren in Potsdam ab.






