BREBAU zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Mieterdaten-Sammlung
Maximilian BrandtBREBAU zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Mieterdaten-Sammlung
BREBAU GmbH mit 1,9 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Verarbeitung sensibler Mieterdaten belegt
Die BREBAU GmbH wurde zu einer Strafe in Höhe von 1,9 Millionen Euro verurteilt, weil sie rechtswidrig sensible Daten von über 9.500 potenziellen Mietern verarbeitet hat. Das Unternehmen sammelte Informationen über Hautfarbe, religiöse Überzeugungen und sogar persönliche Merkmale wie Körpergeruch – Details, die für Mietverträge völlig irrelevant sind. Die Behörden bewerteten diesen Verstoß als schweren Eingriff in grundlegende Datenschutzrechte.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) verhängte die Strafe auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ermittlungen ergaben, dass mehr als die Hälfte der verarbeiteten Datensätze zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehörten. Dazu zählten ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und Gesundheitszustand – Informationen, die streng reguliert sind, um Diskriminierung zu verhindern.
Zudem blockierte die BREBAU GmbH Anfragen von Betroffenen, die Einsicht in ihre eigenen Daten begehrten. Trotz dieser Verstöße kooperierte das Unternehmen während des Aufsichtsverfahrens vollumfänglich, was zu einer Reduzierung der Strafe führte. Die Landesbeauftragte Dr. Imke Sommer betonte, dass die DSGVO genau solche Praktiken verhindern solle: „Sensible Daten dürfen nicht für Wohnungsvergaben missbraucht werden.“
Der Fall zeigte, wie das Unternehmen unnötige Details wie Frisuren oder persönliches Auftreten dokumentierte. Die Behörden wiesen darauf hin, dass angesichts des Ausmaßes der Verstöße eigentlich ein höheres Bußgeld gerechtfertigt gewesen wäre.
Die Strafe von 1,9 Millionen Euro dient als Warnung an Unternehmen, die personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage verarbeiten. Durch ihr Handeln setzte die BREBAU GmbH Tausende Menschen potenzieller Diskriminierung aus. Die Durchsetzung der DSGVO stärkt hingegen den Schutz sensibler Informationen. Das Urteil macht deutlich: Persönliche Merkmale, die nichts mit der Mietwürdigkeit zu tun haben, gehören nicht in die Bewertung von Mietinteressenten.






