Bundesregierung plant Alkoholverbot für 14- und 15-Jährige – auch mit Eltern
Maximilian BrandtBundesregierung plant Alkoholverbot für 14- und 15-Jährige – auch mit Eltern
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat ein Verbot des begleiteten Alkoholkonsums für 14- und 15-Jährige vorgeschlagen. Damit würde die bisherige Ausnahme Regelung entfallen, die Jugendlichen erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Bier, Wein oder Sekt zu trinken. Die geplante Änderung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Bekämpfung von Jugendsucht und zur Stärkung des Kinderschutzes.
Der aktuell in der Abstimmung befindliche Gesetzentwurf sieht eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes vor. Bisher dürfen 14- und 15-Jährige bestimmte alkoholische Getränke legal konsumieren, sofern sie von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Das Ministerium argumentiert, dass früher Alkoholkonsum das Risiko für Gesundheitsprobleme, gewalttätiges Verhalten und Vernachlässigung erhöht.
Der Vorschlag ist Teil eines größeren Reformpakets, das die Kinder- und Jugendhilfe verbessern soll. Behörden betonen die Notwendigkeit wirksamerer Präventivmaßnahmen, um junge Menschen vor Alltagssüchten zu schützen. Derzeit prüfen Beteiligte den Entwurf; eine Abstimmung im Bundestag wird noch vor Jahresende erwartet.
In anderen europäischen Ländern gab es in den vergangenen fünf Jahren keine vergleichbare Verschärfung der Jugendalkoholgesetze. Der Vorstoß der Bundesregierung spiegelt die wachsende Sorge über die Suchtraten unter Jugendlichen wider.
Falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird, entfällt die rechtliche Ausnahme für den begleiteten Alkoholkonsum von Jugendlichen. Die Änderung würde einen strengeren Umgang mit dem Alkoholkonsum Minderjähriger in Deutschland bedeuten. Die Behörden erhoffen sich von der Maßnahme eine Verringerung der Langzeitfolgen, die mit frühem Alkoholkonsum einhergehen.






