Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade gegen SSPX-Demo

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen demonstriert auf einer Straße, hält Plakate, mit Gebäuden, Bäumen, Laternen und dem Himmel im Hintergrund.

Karlsruhe: Sit-in-Protest soll keine andere Versammlung stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade gegen SSPX-Demo

Ein Mann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Störung einer öffentlichen Versammlung bei einer Gegenkundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Der Mann war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er sich an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) in Freiburg beteiligt hatte.

Das Amtsgericht Freiburg hatte den Mann schuldig gesprochen, und das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigt. Er war bestraft worden, weil er mit einer Sitzblockade von etwa 70 Gegendemonstranten den Weg des SSPX-Umzugs mit rund 100 Teilnehmern versperrt hatte. Das Gericht urteilte, dass Sitzblockaden zwar grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, dieses Recht jedoch nicht absolut gelte und eingeschränkt werden könne, wenn es eine andere rechtmäßige Versammlung behindere.

Für den Mann war die Verfassungsbeschwerde der letzte Rechtsweg, nachdem niedrigere Instanzen seinen Einspruch bereits abgelehnt hatten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte nun die früheren Urteile und wies seine Beschwerde zurück.

Die Verurteilung und die Geldstrafe wegen der Störung der SSPX-Demonstration bleiben damit bestehen. Das Urteil unterstreicht die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und dem Recht auf friedlichen Protest: Zwar seien Sitzblockaden geschützt, dürften aber andere rechtmäßige Versammlungen nicht behindern.