Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafe für blockierte Anti-Abtreibungs-Demo

Admin User
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Menschen auf einer Straße protestierend mit Plakaten, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmästen und dem Himmel im Hintergrund.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafe für blockierte Anti-Abtreibungs-Demo

Ein Physiotherapeut wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, weil er 2015 in Freiburg eine Demonstration der ultrakonservativen katholischen Piusbruderschaft (SSPX) blockiert hatte. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Urteil und entschied, dass friedliche Sitzblockaden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie eine andere Versammlung schwerwiegend behindern.

Der Angeklagte, ein Physiotherapeut, war wegen "schwerer Störung einer Versammlung" verurteilt worden, nachdem er sich mit anderen Demonstranten niedergesetzt hatte, um den "Marsch für das Leben" der SSPX zu stoppen. Die Polizei löste die Protestaktion auf, woraufhin es zur Verurteilung kam. Der Fall prüfte das deutsche Versammlungsgesetz, das vorsätzliche schwere Störungen von Versammlungen unter Strafe stellt.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde des Physiotherapeuten zurück und stellte fest, dass die entsprechende Regelung des Versammlungsgesetzes nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht urteilte, dass Demonstranten zwar Grundrechte genießen, sich dabei aber an Gesetze halten müssen, die auch andere schützen. Der Physiotherapeut hatte argumentiert, die Strafe verletze sein Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Gericht hielt die Regelung jedoch für verhältnismäßig, da sie nur vorsätzliche schwere Behinderungen ahndet.

Die Verurteilung und die Geldstrafe gegen den Physiotherapeuten wurden damit von Deutschlands höchstem Gericht bestätigt. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für künftige Proteste und macht deutlich, dass Demonstranten zwar Rechte haben, andere Versammlungen aber nicht vorsätzlich schwerwiegend behindern dürfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Physiotherapeuten unterstützt hatte, muss diese Rechtsprechung bei künftigen Kundgebungen berücksichtigen.