Daimler-Skandal: Warum US-Gerichte argentinische Opfer abwiesen
Ein richtungsweisender Rechtsstreit, der den deutschen Automobilhersteller Daimler AG betraf, erreichte 2014 den Obersten Gerichtshof der USA. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob argentinische Bürger das Unternehmen in Kalifornien wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen im Ausland verklagen dürfen. Auf dem Spiel stand die grundsätzliche Frage, unter welchen Bedingungen internationale Konzerne in US-Gerichten für Handlungen belangt werden können, die in keinem Zusammenhang mit dem betreffenden Bundesstaat stehen.
Die Kläger argumentierten, dass die US-Tochtergesellschaft von Daimler, Mercedes-Benz USA, enge Verbindungen zu Kalifornien unterhalte. Doch das Urteil des Gerichts sollte letztlich die Art und Weise verändern, wie ausländische Unternehmen in US-Rechtsstreitigkeiten zur Verantwortung gezogen werden können.
Der Prozess begann, als 22 argentinische Bürger in einem kalifornischen Gericht Klage gegen Daimler AG einreichten. Sie warfen dem Konzern vor, in Menschenrechtsverbrechen während der argentinischen Militärdiktatur in den 1970er- und 1980er-Jahren verstrickt gewesen zu sein. Entscheidend war, dass sich die Klage nicht gegen die argentinische Tochtergesellschaft Mercedes-Benz Argentina richtete, sondern die deutsche Muttergesellschaft nach dem Prinzip der mittelbaren Haftung (vicarious liability) belangen wollte.
Die Kläger wählten Kalifornien als Gerichtsstand und verwiesen dabei auf die Aktivitäten von Mercedes-Benz USA (MBUSA). Zwar war MBUSA offiziell in Delaware eingetragen und hatte ihren Hauptsitz in New Jersey, doch unterhielt das Unternehmen eine beträchtliche geschäftliche Präsenz in Kalifornien, darunter ein Regionalbüro und ein Händlernetzwerk. Die zentrale Frage vor dem Obersten Gerichtshof lautete, ob diese Verbindungen ausreichten, um Daimler in Kalifornien als "faktisch ansässig" (essentially at home) zu betrachten und damit eine allgemeine gerichtliche Zuständigkeit zu begründen.
In seinem Urteil von 2014 lehnte das Gericht die Vorstellung ab, ein Unternehmen könne allein deshalb in einem Bundesstaat verklagt werden, weil es dort "Geschäfte tätigt". Stattdessen entschied es, dass für eine allgemeine Zuständigkeit die Verbindungen eines Unternehmens zu einem Staat so "kontinuierlich und systematisch" sein müssen, dass es dort quasi "zu Hause" ist – ein Maßstab, den die Richter bei Daimler in Kalifornien nicht als erfüllt ansahen. Das Urteil blockierte damit effektiv den Rechtsweg der Kläger in den USA und zwang sie, anderswo nach Gerechtigkeit zu suchen.
Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass die Entscheidung den Anwendungsbereich der allgemeinen gerichtlichen Zuständigkeit deutlich einschränkte. Vor dem Fall Daimler gegen Bauman hatten einige untergeordnete Gerichte noch Klagen gegen ausländische Konzerne auf Grundlage lockerer Verbindungen zu einem Bundesstaat zugelassen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs machte es nun deutlich schwieriger, solche Fälle in den USA für im Ausland begangene Handlungen zu verfolgen.
Die Entscheidung des Gerichts setzte klare Grenzen dafür, wo ausländische Unternehmen in den USA verklagt werden können. Indem es eine weitaus engere Verbindung zwischen einem Unternehmen und einem Bundesstaat verlangte, verringerte das Urteil das Risiko, dass internationale Konzerne in Gerichtsbarkeiten belangt werden, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit ihren Handlungen stehen. Für die argentinischen Kläger bedeutete das Ergebnis, dass ihre Ansprüche gegen Daimler AG in Kalifornien nicht weiterverfolgt werden konnten – sie mussten nach anderen rechtlichen Wegen suchen.