19 April 2026, 18:17

E-Rezept-Pflicht 2024: Neue Steuerregeln für Medikamentenkosten – was Patienten jetzt wissen müssen

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler sparen könnten, wenn Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann" mit einem Logo.

E-Rezept-Pflicht 2024: Neue Steuerregeln für Medikamentenkosten – was Patienten jetzt wissen müssen

Ein grundlegender Wandel bei der Handhabung von Rezepten ist bundesweit in Kraft getreten. Seit Anfang 2024 hat das vertraute rosafarbene Papierrezept endgültig ausgedient – es wurde vollständig durch die E-Rezept-Pflicht ersetzt. Mit dieser Umstellung gehen auch neue Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Medikamentenkosten einher, die Millionen Steuerzahler betreffen.

Der Wechsel zum E-Rezept verleiht den Apothekenbelegen eine größere Bedeutung für die Steuererklärung. Ab dem Steuerjahr 2025 muss jeder Beleg den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen enthalten, um als Nachweis für medizinische Aufwendungen anerkannt zu werden. Patienten können dies sicherstellen, indem sie ihre Krankenversichertenkarte direkt am Terminal in der Apotheke verwenden.

Zusätzlich müssen die Belege weitere zentrale Angaben enthalten, darunter der Name des Medikaments, die Art des Rezepts sowie der Eigenanteil. Fehlt der Name des Steuerpflichtigen, können Apotheken auf Anfrage einen korrigierten Beleg ausstellen.

Nicht alle medizinischen Kosten sind absetzbar. Nur Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer konkreten Erkrankung stehen und nicht bereits von der Versicherung übernommen werden, kommen für den Steuerabzug infrage. Zudem zieht das Finanzamt eine individuelle Zumutbarkeitsgrenze heran: Je nach Einkommen werden zwischen ein und sieben Prozent der Gesamtbezüge angerechnet, bevor Ansprüchen stattgegeben wird.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit.

Die Einführung des E-Rezepts vereinfacht zwar die Abwicklung von Verschreibungen, bringt für die Steuererklärung aber zusätzliche Schritte mit sich. Patienten sollten ihre Apothekenbelege genau prüfen, um keine Abzugsmöglichkeiten zu verpassen. Das Finanzamt wird nur solche Ansprüche anerkennen, die den aktualisierten Vorgaben entsprechen – einschließlich der Namensprüfung und der zulässigen Ausgabenarten.

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