Emmendingen stimmt über neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab
Emmendingens Stadtrat entscheidet am 28. April 2026 über angepasste Gebühren für Obdachlosenunterkünfte
In einer Sitzung am 28. April 2026 wird der Stadtrat von Emmendingen über aktualisierte Nutzungsentgelte für die kommunalen Obdachlosenunterkünfte abstimmen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sämtliche wohnungsbezogene Kosten decken, ohne dass das System Gewinne erwirtschaftet. Bei einer Zustimmung treten die neuen Sätze ab dem 1. Mai 2026 in Kraft.
Die überarbeitete Gebührenstruktur basiert auf einer detaillierten Neuberechnung für den Zeitraum 2026–2028. Sie umfasst alle Ausgaben – von Miete über Nebenkosten, Wasser, Abfallentsorgung und Instandhaltung bis hin zur Ausstattung – und ist kostendeckend angelegt. Drei Einrichtungen erheben dabei unterschiedliche Sätze: In der Unterkunft Hebelstraße 1 fallen 22,50 Euro pro Quadratmeter und Monat an, während Am Sportfeld mit 22 Euro pro Quadratmeter kalkuliert. Die größere Einrichtung an der Bundesstraße berechnet hingegen etwa 439 Euro pro Person und Monat.
Die Unterkünfte dienen als vorübergehende Wohnlösung, mit dem langfristigen Ziel, den Bewohnern den Wiedereinstieg in den regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Emmendingen gestaltet sich dieser Übergang jedoch schwierig. Die Verantwortlichen betonen, dass die neuen Gebühren die tatsächlichen Kosten widerspiegeln und einen nachhaltigen Betrieb sichern.
Die Abstimmung des Stadtrats am 28. April wird darüber entscheiden, ob die angepassten Sätze eingeführt werden. Bei einer Annahme gelten die Änderungen ab dem 1. Mai 2026 für alle Bewohner der städtischen Notunterkünfte. Die aktualisierten Gebühren sollen die Leistungen aufrechterhalten und gleichzeitig die finanzielle Ausgeglichenheit des Systems gewährleisten.






