Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt

Jakob Braun
Jakob Braun
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Ein schwarzer Hintergrund mit fetter weißer Schrift, die den Satz "Es gibt in Amerika keinen Platz für Hass" zitiert - ein Zitat von Präsident Joe Biden.Jakob Braun

Ermittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Hassrede-Ermittlungen eingestellt - Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Eisenhut, einen Landtagsabgeordneten der rechtsextremen AfD, eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, nach Äußerungen bei einer Veranstaltung Anfang Oktober 2025 zur Volksverhetzung aufgerufen zu haben. Die Behörden kamen jedoch zu dem Schluss, dass seine umstrittenen Aussagen zwar provokant, aber nicht strafrechtlich relevant seien.

Eisenhut hatte mit einer Aussage über Geflüchtete bei einer AfD-Veranstaltung für Empörung gesorgt. Er behauptete: "Die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – nun, das wird nichts. Die sind wirklich nur im Stechen und Vergewaltigen begabt." Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob dies als Volksverhetzung zu werten sei, entschied jedoch, dass die Äußerung im Rahmen politischer Debatten zulässig sei.

In der Untersuchung wurden der Schutz der Meinungsfreiheit und die mögliche Grenze zur Hassrede abgewogen. Die Ermittler räumten ein, dass ein Beobachter die Aussage als übertrieben, aber dennoch im politischen Diskurs hinnehmbar ansehen könnte. Gleichzeitig verwiesen sie darauf, dass sie auch als Bezug auf frühere Gewalttaten einzelner Geflüchteter interpretiert werden könne.

Die Staatsanwaltschaft gab zu, den genauen Kontext von Eisenhuts Worten nicht vollständig klären zu können. Dennoch urteilte sie, dass die Aussage nach deutschem Recht nicht strafbar sei. Die Entscheidung reiht sich in einen größeren Trend ein: In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 1.500 ähnliche Verfahren gegen AfD-Politiker eingestellt oder abgewiesen, wobei Gerichte häufig den Schutz der Meinungsfreiheit betonten.

Das Verfahren gegen Eisenhut wurde damit eingestellt und unterstreicht die rechtliche Abwägung zwischen Hassrede-Gesetzen und politischer Meinungsäußerung. Seine umstrittenen Äußerungen bleiben zwar polarisierend, haben aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dies entspricht einem Muster, bei dem die meisten solchen Ermittlungen gegen AfD-Vertreter ohne Verurteilung enden.