EU führt *"Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt
Finn BauerEU führt *"Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution zur Einwilligung bei sexualisierter Gewalt verabschiedet. Der neue "Ja-heißt-Ja"-Standard legt nun fest, dass nur eine ausdrückliche Zustimmung sexuelle Handlungen rechtmäßig macht. Mit diesem Schritt soll in ganz Europa ein einheitlicher Ansatz zum Schutz von Opfern geschaffen werden.
Die neue EU-Resolution baut auf der deutschen Reform von 2016 auf, die als erstes sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe stellte. Nach der bisherigen "Nein-heißt-Nein"-Regel mussten Opfer nachweisen, dass sie sich zur Wehr gesetzt hatten. Der aktualisierte Standard verlagert die Beweislast nun auf die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie eine eindeutige Zustimmung erhalten haben.
Den Anstoß für die Änderung gab auch der viel beachtete Fall Gisèle Pelidot, der Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Mehrere europäische Länder hatten bereits ähnliche Regelungen eingeführt oder debattierten darüber. Fehlt ein explizites "Ja", gilt das Schweigen künftig als eindeutige Verweigerung der Zustimmung.
Befürworter argumentieren, dass "Ja-heißt-Ja" mehr Klarheit bietet als frühere Modelle. Die Regelung beseitigt Zweifel, indem sie nur eine aktive, bejahende Zustimmung als gültig anerkennt. Die EU erhofft sich dadurch weniger Streit über Auslegungsfragen in Gerichtsverfahren.
Die Resolution setzt einen neuen rechtlichen Maßstab für die Einwilligung in allen Mitgliedstaaten. Länder ohne entsprechende Gesetze könnten nun unter Druck geraten, sich der EU-Position anzupassen. Gleichzeitig stärkt die Neuregelung den Opferschutz, indem sie die Beweispflicht den Tätern auferlegt.






