20 April 2026, 12:17

FC Alemannia 1916 erhält 10 Jahre mehr Planungssicherheit durch Erbbaurechtsverlängerung

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions in einer urbanen Umgebung, umgeben von Gebäuden, Bäumen und Masten, mit Text unten.

FC Alemannia 1916 erhält 10 Jahre mehr Planungssicherheit durch Erbbaurechtsverlängerung

FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung seines Erbbaurechts

Der Stadtrat hat die Verlängerung des Erbbaurechts für den Verein beschlossen und dem Klub damit eine zusätzliche Dekade an Planungssicherheit gewährt. Die Entscheidung ebnet dem Fußballverein den Weg für die geplanten Sanierungsmaßnahmen.

Das ursprüngliche Abkommen datiert vom 27. Januar 1982 und wäre am 19. April 2042 ausgelaufen. Nach den neuen Bedingungen bleibt das Erbbaurecht nun bis zum 19. April 2052 bestehen. Die Verlängerung erfolgte zu unveränderten finanziellen Konditionen.

Der jährliche Erbbauzins bleibt bei 2.937,73 Euro, sodass sich die Gesamtzahlung für den verlängerten Zeitraum auf 29.377,30 Euro beläuft. Da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro liegt, konnte der Stadtrat den Vertrag ohne weitere Hürden abschließen.

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Der Verein hatte die Verlängerung beantragt, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ein stabiler Vertrag ist zudem Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Fördermittel. Mit diesem Schritt kann Alemannia nun die anstehenden Sanierungsprojekte angehen.

Die Verlängerung gibt dem Klub bis 2052 finanzielle und operative Stabilität. Mit dem abgeschlossenen Vertrag kann sich der FC Alemannia nun auf die Sicherung der Mittel für die geplanten Modernisierungen konzentrieren. Die Entscheidung sichert sowohl dem Team als auch seinen Anlagen Kontinuität.

Quelle