23 June 2026, 22:10

Freiburg führt Prepaid-Karten für Geflüchtete gegen eigenen Willen ein

Freiburgs Antrag gegen Zahlungskarte scheitert: Kritik aus Stadtrat

Freiburg führt Prepaid-Karten für Geflüchtete gegen eigenen Willen ein

Freiburg muss nach Ablehnung einer Ausnahmeregelung ein Prepaid-Kartensystem für Geflüchtete einführen

Nach der Ablehnung eines Antrags auf Befreiung durch die Landesregierung sieht sich Freiburg gezwungen, ein Prepaid-Zahlungskartensystem für Geflüchtete einzuführen. Die Stadt hatte sich monatelang gegen die Maßnahme gewehrt, doch eine Weisung des Regierungspräsidiums Freiburg ließ ihr keine andere Wahl. Die Entscheidung stößt bei lokalen Politikern und Verantwortlichen auf scharfe Kritik.

Hintergrund des Konflikts ist das Kommunale Abweichungsgesetz, das Städten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, von Landesvorgaben abzuweichen. Freiburg argumentierte, die Zahlungskarte verursache zusätzlichen Verwaltungsaufwand und schränke die finanzielle Selbstbestimmung von Geflüchteten ein. Trotz dieser Bedenken lehnte die Landesregierung den Befreiungsantrag ab.

Viviane Sigg, die Freiburger Landtagsabgeordnete der SPD, kritisierte die Ausgestaltung des Gesetzes scharf. Sie wirft dem Land vor, den Kommunen kaum Möglichkeiten einzuräumen, Ablehnungen anzufechten, und dass zugesagte Unterstützung für die lokalen Behörden nie eingetroffen sei. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“ und verwies auf die zusätzlichen Kosten und den bürokratischen Mehraufwand, die damit verbunden seien.

Auch die Freiburger SPD ging in die Offensive und bezeichnete den Beschluss als „Papiertiger“. Zudem warf sie der Landesregierung vor, Versprechen zur Bürokratieabbau nicht eingehalten zu haben. Die Stadt prüft nun rechtliche Schritte, obwohl die eigenen Juristen die Erfolgsaussichten als gering einschätzen.

Trotz anhaltender Proteste wird das Kartensystem in Freiburg nun umgesetzt. Lokale Verantwortliche zeigen sich verärgert über die finanzielle und administrative Belastung. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten erscheinen begrenzt – eine Umkehr der Entscheidung ist kaum in Sicht.

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