Freiburger Bürgermeister Martin Horn nach Wahlkampfvorwürfen entlastet
Maximilian BrandtFreiburger Bürgermeister Martin Horn nach Wahlkampfvorwürfen entlastet
Der Regierungspräsidium Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von dem Vorwurf freigesprochen, seine Aktivitäten in sozialen Medien seien als vorzeitiger Wahlkampf zu werten. Diese Entscheidung folgt einer Prüfung zweier Beiträge, die Anfang 2026 – nur wenige Monate vor der Oberbürgermeisterwahl – veröffentlicht wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass es sich dabei lediglich um sachliche Berichte über kommunale Pflichten handelte.
Die umstrittenen Posts erschienen am 28. Januar und 3. Februar 2026. Beide beschreiben Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz, bei denen Themen wie öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit und die örtliche Ordnung behandelt wurden. Zu diesem Zeitpunkt lag die für den 26. April 2026 angesetzte Oberbürgermeisterwahl noch drei Monate in der Zukunft, und die Stelle war noch nicht offiziell ausgeschrieben worden.
Der Rat entschied, dass die Inhalte im Rahmen der amtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters lagen. Städte dürfen öffentliche Mittel für offizielle Social-Media-Accounts nutzen, sofern sie damit die Bürger informieren und Transparenz wahren. Zwar gelten in der "heißen Phase" – also vier bis sechs Wochen vor einer Wahl – strengere Regeln, doch zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen waren solche Einschränkungen noch nicht in Kraft.
In der Prüfung wurde zudem festgehalten, dass die verfügbaren Suchergebnisse keine Hinweise auf die Zusammensetzung des Freiburger Stadtrats enthielten. Erwähnungen des CDU-Kreisverbands Ravensburg, einer separaten Region in Baden-Württemberg, standen in keinem Zusammenhang mit dem Fall.
Das Urteil bestätigt, dass Horns Beiträge nicht gegen Wahlrichtlinien verstoßen haben. Offizielle Social-Media-Updates bleiben zulässig, solange sie sich auf kommunale Aufgaben konzentrieren. Gegen den Bürgermeister oder die Kommunikationspraxis der Stadt werden keine weiteren Schritte eingeleitet.