Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Sozialbetrugs verurteilt

Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Sozialbetrugs verurteilt
Hauptzollamt Lörrach deckt Leistungsbetrug auf – Freiburger Unternehmer zu Bewährung verurteilt
Lörrach – Ein Unternehmer aus Freiburg ist zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er Sozialleistungen erschlichen hatte. Das Gericht stellte fest, dass er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren kassierte er so ungerechtfertigt fast 19.000 Euro.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, das Umsätze in Höhe von rund 59.000 Euro erwirtschaftete. Parallel dazu erhielt er Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 19.000 Euro – ohne seine selbstständige Tätigkeit dem Jobcenter zu melden. Die Behörden flog der Betrug auf, als sie die undeklarierten Einnahmen entdeckten.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer eine Haftstrafe vermeidet, sofern er sich an die Auflagen hält. Zudem muss er die zu Unrecht bezogenen 19.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn Einkünfte bei Bezug staatlicher Leistungen verschwiegen werden.