Gericht bestätigt SAP-Mitarbeiterwahlen: Berufung abgewiesen

Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in den SAP-Aufsichtsrat rechtmäßig - Gericht bestätigt SAP-Mitarbeiterwahlen: Berufung abgewiesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Berufung zurückgewiesen und damit die Gültigkeit der Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat von SAP bestätigt. Das im März 2024 gefällte Urteil bestätigt die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen sowie die Wahl von acht Vertretern. Die Entscheidung des Gerichts folgt auf eine Beschwerde von Mitarbeitern, die auf angebliche Verfahrensmängel hingewiesen hatten. Das Gericht wies diese Vorwürfe jedoch zurück. Ein zentraler Streitpunkt war die Zustellung der Wahlumschläge durch einen Kurier an ein Betriebsratsmitglied und dessen Vorsitzenden. Das Gericht urteilte, dass diese Vorgehensweise zulässig sei. Zudem befasste sich das Gericht mit der Verwendung des offiziellen SAP-Markings in Wahlkampfmaterialien eines Kandidaten. Es entschied, dass die Nutzung des Firmenlogos, der Berufsbezeichnung und der E-Mail-Signatur in den Unterlagen nicht gegen die Neutralitätspflicht verstoße. Das Urteil bestätigt die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzmitgliedern in den Aufsichtsrat von SAP. Der 18-köpfige Aufsichtsrat setzt sich aus neun Vertretern der Aktionäre und neun Vertretern der Belegschaft zusammen. Die Entscheidung des Gerichts schafft Klarheit über den Wahlprozess und dessen Ergebnisse.