Gericht erlaubt Winzer, Corona-Hilfen in Höhe von bis zu 30.000 **Euro** zu behalten

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Eine Person in einem Anzug lächelt, hält ein Mikrofon und ein Dokument in der Hand und steht an einem Tisch mit einem Glas und einem Handy, mit einer weißen Fahne und einer Wand im Hintergrund.

Entscheidungen in Modellfällen zur Corona-Nothilfe in Baden-Württemberg - Gericht erlaubt Winzer, Corona-Hilfen in Höhe von bis zu 30.000 **Euro** zu behalten

Ein Winzer aus Baden-Württemberg darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim 'corona zahlen' behalten, nachdem er eine Liquiditätslücke nachweisen konnte. Der Fall, der auf Grundlage klarer Richtlinien vom 8. April 2020 an entschieden wurde, schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Konstellationen. Der Winzer, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, hatte Gelder aus dem 'corona nothilfefonds' erhalten. Die Höhe der Unterstützung richtete sich nach der Anzahl der Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro für Betroffene ohne Personal, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern und 30.000 Euro für Betriebe mit mehr als fünf Angestellten. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte nach Prüfung der Verwaltungsvorgaben. Vor dem 8. April 2020 waren diese Richtlinien unklar formuliert und führten zu Unsicherheiten. Ab diesem Datum lagen jedoch eindeutige Regelungen vor, die es dem Winzer ermöglichten, eine tatsächliche Liquiditätslücke darzulegen und die 'corona zahlen' zu behalten. Im Gegensatz dazu musste ein Fahrlehrer staatliche Unterstützung zurückzahlen, da in seinem Fall die Richtlinien anders ausgelegt wurden. Die ausführliche Begründung des Mannheimer Verwaltungsgerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Zwar ist keine Berufung möglich, jedoch kann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Das Urteil bringt Klarheit für Empfänger von Soforthilfen, gibt Orientierung für künftige Fälle und stellt sicher, dass die Mittel auf Basis nachgewiesenen Bedarfs gerecht verteilt werden.