Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Maximilian BrandtGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen zu wiederholen, die sie in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB gemacht hatte. Gelbhaar hatte die Vorwürfe zuvor stets zurückgewiesen und als falsch und haltlos bezeichnet.
Der Fall geht auf Äußerungen Schedlichs aus dem Jahr 2023 zurück, die sie im Rahmen eines RBB-Berichts über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar tätigte. Obwohl keine der Behauptungen von Schedlich selbst stammte, entschuldigte sich der Sender später, nachdem sich viele als unbelegt herausgestellt hatten. Die Affäre kostete Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl, und er verließ Anfang 2025 das Parlament.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen des Streits um widersprüchliche Darstellungen und nicht um klares Fehlverhalten handelte. Dennoch gestattet das Urteil Schedlich, sich zu bestimmten unter Eid gemachten Aussagen zu bekennen. Gelbhaar, der stets jede Schuld von sich wies, verlor infolgedessen der Vorwürfe sein Mandat im Bundestag.
Die Entscheidung stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, bestimmte Behauptungen straffrei zu wiederholen. Für Gelbhaar bedeutet der Fall eine weitere berufliche Konsequenz nach den ursprünglichen Vorwürfen. Das Urteil klärt jedoch nicht die grundsätzlichen Fragen um die unsubstantiierten #MeToo-Anschuldigungen, die die Kontroverse ausgelöst hatten.






