Gericht kippt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland – EU-Recht widerspricht deutscher Praxis

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Ein Buch mit offensichtlichem Einband und Rücken.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Gericht kippt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland – EU-Recht widerspricht deutscher Praxis

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Georgien nach geltendem EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. November 2025 widerspricht damit der bisherigen deutschen Praxis. Es folgt auf zwei getrennte Klagen georgischer Asylsuchender, deren Anträge zuvor abgelehnt worden waren.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland gegen EU-Vorschriften verstößt. Es berief sich dabei auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, die vorgeben, dass ein Staat – und damit alle seine Bewohner – insgesamt als sicher gelten müssen, nicht nur Teile davon. Die Richter nahmen in ihrer Bewertung ausdrücklich die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien aus.

Die Entscheidung bedeutet, dass die bisherige deutsche Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland nun rechtlich infrage steht. Die Klassifizierung als sicheres Herkunftsland ermöglicht es Behörden, Asylanträge beschleunigt zu bearbeiten, was häufig zu Ablehnungen führt. Das Urteil könnte Auswirkungen darauf haben, wie künftige Asylanträge von georgischen Staatsbürgern geprüft werden.