08 June 2026, 22:14

Gericht verbietet Linke-Kreisverbänden umstrittene AfD-Vorwürfe nach Rechtsstreit

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linke-Kreisverbänden umstrittene AfD-Vorwürfe nach Rechtsstreit

Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken verboten, Teile einer Pressemitteilung über AfD-Abgeordnete zu wiederholen. Die Entscheidung fällt nach einem Rechtsstreit über Äußerungen, die während einer Landtagssitzung im April 2025 getroffen wurden.

Dreizehn AfD-Politiker hatten eine einstweilige Verfügung beantragt und argumentiert, ihre Persönlichkeitsrechte seien durch die Aussagen verletzt worden. Das Oberlandesgericht Rostock gab ihnen recht und stellte fest, dass den Vorwürfen die notwendige Beweislage fehle, um ihre Veröffentlichung zu rechtfertigen.

Der Streit hatte begonnen, als der Linke-Landtagsabgeordnete Dirk Bruhn zwei AfD-Politiker beschuldigte, seine Parkinson-Symptome im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verspottet zu haben. Die Linke übernahm die Behauptung später in eine Pressemitteilung, woraufhin die AfD rechtliche Schritte einleitete.

Ein Gericht erster Instanz hatte die Klage der AfD teilweise abgewiesen, jedoch ihren Einspruch gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ – ein in der Mitteilung verwendeter Begriff – bestätigt. Das Oberlandesgericht hat das Verbot nun ausgeweitet und die erneute Veröffentlichung der umstrittenen Passagen untersagt.

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Die Richter betonten, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, urteilten jedoch, dass unbelegte persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Es gebe keine glaubwürdigen Zeugen, die Bruhns Vorwurf stützten, sodass dessen Wahrheit nicht bestätigt werden könne. Zudem kritisierte das Gericht die Linke dafür, die Anschuldigungen vor der Veröffentlichung nicht ausreichend geprüft zu haben.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, haltlose Vorwürfe erhoben zu haben. Sein Kollege Thore Stein warf der Partei vor, mit „falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“, um ihren Ruf zu schädigen.

Die einstweilige Verfügung hindert die beiden Linke-Kreisverbände daran, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Das Urteil macht deutlich, dass im politischen Diskurs zwar harte Formulierungen zulässig sind, unbelegte persönliche Angriffe jedoch rechtlich angreifbar bleiben.

Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in Deutschland und unterstreicht, dass Aussagen belegbar sein müssen, um nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.

Quelle