17 March 2026, 12:17

Historisches Urteil: Sehbehinderte Medizinstudentin kämpft um volle Approbation als Ärztin

Schwarzes und weißes Porträt von Cornelis Solingen, einem Medicinen-Arzt, der auf einem Stuhl sitzt, mit einem Vorhang und einem Fenster im Hintergrund, mit Text unten.

Historisches Urteil: Sehbehinderte Medizinstudentin kämpft um volle Approbation als Ärztin

Ein deutsches Gericht hat zugunsten einer sehbehinderten Medizinstudentin entschieden, die eine uneingeschränkte Approbation als Ärztin anstrebt. Das Urteil stellt die geltenden Regelungen infrage, die behinderten Ärztinnen und Ärzten den gleichberechtigten Zugang zum Beruf verwehren. Der Fall geht nun an das Oberverwaltungsgericht, das die Fähigkeiten der Antragstellerin in einem spezifischen medizinischen Fachgebiet weiter prüfen wird.

Streitpunkt ist die deutsche Approbationsordnung für Ärzte, die von Bewerbern eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung verlangt. Das Gericht bewertete diese Anforderung als diskriminierend, wenn sie bei sehbehinderten Absolventen ohne konkrete Nachweise einer Patientengefährdung angewendet wird. Es argumentierte, dass eine Approbation nicht voraussetze, dass ein Arzt jede denkbare medizinische Tätigkeit ausüben können müsse – sondern nur diejenigen, für die er nachweislich qualifiziert sei.

In der Begründung hieß es, die Antragstellerin, die sich auf psychosomatische Medizin und Psychotherapie spezialisiert, stelle keine nachweisbare Gefahr für die Patientensicherheit dar. Das Gericht verwies zudem darauf, dass alle Ärztinnen und Ärzte ihre fachlichen Grenzen erkennen und bei Bedarf Unterstützung hinzuziehen müssten – ein Prinzip, das gleichermaßen für behinderte und nicht-behinderte Mediziner gelte.

Nach deutschem Recht ermöglicht die Approbation die uneingeschränkte Ausübung des Arztberufs in allen Fachgebieten, selbst wenn sich ein Mediziner später spezialisiert. Das Urteil deutet an, dass eine Sehbehinderung allein kein Grund sein sollte, einer qualifizierten Absolventin die Approbation zu verweigern. Nun muss das Oberverwaltungsgericht jedoch prüfen, ob die Antragstellerin ihr gewähltes Fachgebiet sicher ausüben kann.

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Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für sehbehinderte Medizinstudierende, die gleiche berufliche Chancen einfordern. Sollte es Bestätigung finden, könnte es zu Änderungen in den Approbationsregeln für Ärztinnen und Ärzte mit Behinderungen führen. Der Fall wird nun zeigen, ob die Fähigkeiten der Antragstellerin den Anforderungen der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie entsprechen.

Quelle