Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Jakob Braun
Jakob Braun
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Eine Gruppe von Menschen demonstriert auf einer Straße, hält Plakate, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.Jakob Braun

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Ein langjähriger Rechtsstreit um Proteste in Lützerath hat nun ein Ende gefunden. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied, dass Aktivisten kein Recht hatten, auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II zu demonstrieren. Das Urteil folgt auf Räumungen Anfang 2023, die zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten führten.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies sämtliche Beschwerden zurück und bestätigte, dass das Versammlungsrecht nicht verletzt worden sei.

Lützerath, ein kleines Dorf am Rand des Tagebaus Garzweiler II, war zum Kristallisationspunkt für Klimaschützer geworden, die sich gegen den Braunkohleabbau stellen. Jahre lang besetzten Aktivisten das Gebiet und machten es zu einem Symbol des Widerstands gegen fossile Brennstoffe. Doch Anfang 2023 begannen die Behörden mit den Räumungen, was zu Konflikten mit der Polizei führte.

Der 5. Senat des Gerichts urteilte, dass Aktivisten ihr Demonstrationsrecht auf angrenzendem Gelände weiterhin ausüben könnten. Die Behörden hatten sogar einen alternativen Versammlungsort ausgewiesen, weshalb die Klagen der Kläger rechtlich nicht haltbar seien. RWE, der Betreiber des Tagebaus, hatte sein Gelände klar als nicht zugänglich gekennzeichnet und damit unterstrichen, dass das Areal nicht mehr für Versammlungen zur Verfügung stehe.

Rechtliche Klagen gegen die Räumung und das Betretungsverbot wurden als unzulässig abgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Versammlungsrecht der Aktivisten nicht eingeschränkt worden sei, da ihnen weiterhin Demonstrationen in der Nähe möglich seien. Das Urteil beendet den Streit um den Zugang zu Lützerath endgültig, während die grundsätzliche Debatte über den Braunkohleabbau weitergeht.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass Proteste sich auf die ausgewiesenen Flächen beschränken müssen. Aktivisten behalten zwar das Recht zu demonstrieren, jedoch nicht auf dem Privatgelände von RWE. Da alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, rückt nun in den Fokus, wie die Klimaschützer ihren Widerstand gegen den Braunkohleabbau künftig gestalten werden.

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