21 April 2026, 00:23

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste von 70 Prozent

Schwarz-weißes Notenblatt für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste von 70 Prozent

Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA wegen ihrer geplanten Reform vor. Er argumentiert, dass die Änderungen die ernste Musik zerstören und die Einnahmen der Komponisten um bis zu 70 Prozent kürzen würden. Über den Vorschlag soll auf der GEMA-Hauptversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden.

Ruzicka hat beim deutschen Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Er wirft der GEMA als marktbeherrschendem Akteur vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Seine Klage stützt sich auf Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie interne GEMA-Zahlen.

Die Reform würde das bestehende Bewertungssystem für Komponisten abschaffen. Laut Ruzicka würde dies ihre durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus Tantiemen um 70 Prozent mindern. Er warnt, dass jüngere Komponisten dann kaum noch genug verdienen könnten, um Stimmrecht in der GEMA-Versammlung zu erlangen.

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Um den Prozess zu stoppen, treibt Ruzicka ein sofortiges Missbrauchsverfahren voran. Er fordert vorläufige Maßnahmen, um die Abstimmung auszusetzen, und bezeichnet die geplanten Änderungen als irreparabel und unbegründet.

Der Streit dreht sich um die GEMA-Reform und ihre Auswirkungen auf die Einkommen der Komponisten. Eine Entscheidung auf der Hauptversammlung im Mai 2026 wird zeigen, ob die Änderungen umgesetzt werden. Ruzickas rechtliche Schritte könnten die Abstimmung verzögern oder sogar ganz verhindern.

Quelle