Konstanzer Familie zahlt teuer für geschmuggelte Luxusgüter im Wert von 12.500 **Euro**

Admin User
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Ein Tisch mit einem Satz Schlüssel, einem Mobiltelefon, einer Sonnenbrille, einem Blatt Papier, einer Kartonschachtel und ein paar verstreuten Papieren.

Konstanzer Familie zahlt teuer für geschmuggelte Luxusgüter im Wert von 12.500 **Euro**

Familie aus Konstanz wegen Schmuggels von Luxusgütern im Wert von 12.500 Euro bestraft

Eine Familie aus Konstanz wurde mit einem Bußgeld belegt, nachdem sie Luxuswaren im Wert von etwa 12.500 Euro geschmuggelt, gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verstoßen und Steuern hinterzogen hatte. Der Vorfall erinnert Reisende daran, bei der Mitnahme von Souvenirs aus Tierprodukten oder geschützten Pflanzen besonders vorsichtig zu sein.

Zollbeamte beschlagnahmten bei der Familie verschiedene Gegenstände, darunter einen Gürtel, einen Maßanzug, eine Damenarmbanduhr, eine Handtasche und eine Halskette renommierter Luxusmarken. Der Wert dieser Waren überstieg die erlaubte Reisefreigrenze von 300 Euro um das Mehr als Vierzigfache. Zudem fanden die Beamten in ihrem Gepäck eine geschützte Steinkoralle, die ebenfalls eingezogen wurde.

Die Familie musste wegen Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sowie wegen Steuerhinterziehung ein Bußgeld zahlen. Für die Kleidung und den Schmuck entrichtete sie rund 2.750 Euro an Einfuhrabgaben, bevor sie ihre Reise fortsetzen durfte. Solche Fälle sind kein Einzelfall: Zollbeamte decken besonders nach der Hauptreisezeit und in der Nebensaison häufig undeklarierten Schmuck und Luxusgüter auf. Erst kürzlich wurden zwei Reisende, die aus Dubai Goldketten im Wert von 8.000 Euro mitgebracht hatten, ebenfalls zur Kasse gebeten und mussten 1.520 Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen.

Reisende werden aufgefordert, sich vorab über die Einfuhrbestimmungen zu informieren und alle mitgeführten Waren korrekt zu deklarieren, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Der Fall der Familie aus Konstanz zeigt, dass der Schmugel von Luxusgütern schwerwiegende Folgen haben kann – von hohen Geldstrafen bis zur Beschlagnahmung der Ware.