Landgericht: Keine Lohnersatzleistung während der Kindergarten-Einführungszeit

Admin User
2 Min.
Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Bücherregal mit Büchern, vor einem abgeschnittenen Wandhintergrund.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung während der Kindergarten-Einführungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung während der Kindergarten-Einführungszeit

Gericht weist Klage ab: Eltern müssen Verdienstausfall während der Eingewöhnungszeit in der Kita selbst tragen

Eine junge Mutter ist mit ihrer Klage auf Erstattung entgangenen Lohns während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita gescheitert. Das Landgericht Frankenthal urteilte, dass Eltern ihren eigenen Verdienstausfall tragen müssen, sobald ein Kita-Platz angeboten wird – selbst wenn das Kind mehr Zeit zur Eingewöhnung benötigt.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Mutter, die eine Entschädigung für entgangenes Einkommen während der Übergangsphase ihres Kindes in die Betreuung forderte. Sie argumentierte, dass die verlängerte Eingewöhnungszeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Kommune geben sollte. Das Gericht wies die Klage ab und stellte klar, dass die Verpflichtung der Stadt endet, sobald ein Kita-Platz bereitgestellt wird.

Die Entscheidung präzisierte, dass das Sozialrecht die Eingewöhnungsphase nicht abdeckt. Eltern müssen künftig selbst für ihre Arbeitsausfälle und Lohnverluste in dieser Zeit aufkommen. Das Urteil ließ offen, welche Behörde für solche Ansprüche zuständig wäre, da es hierzu bisher keine Rechtsprechung gab.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Eltern müssen die Kosten für entgangenen Lohn während der Kita-Eingewöhnung ihres Kindes selbst tragen. Kommunen sind nicht verpflichtet, für freigenommene Arbeitszeit zu entschädigen – unabhängig davon, wie lange die Eingewöhnungsphase dauert.