Meldungsereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Meldungsereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2
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- Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Am 15. Dezember 2025 ereignete sich im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, ein geringfügiger Vorfall. Während geplanter Transportarbeiten lösten sich asbesthaltige Fugenabdichtungen, als Mitarbeiter Betonträger von einer Decke entfernten. Die Träger dienten als Brandschutzbarrieren, woraufhin routinemäßig ein Sicherheitsbericht erstellt wurde.
Auslöser war die Störung der Betonträger, die als Brandschutz fungierten, während sie demontiert wurden. Dadurch lockerten sich die asbestbelasteten Dichtungen, was eine sofortige Reaktion nach sich zog. Der betroffene Bereich wurde geräumt und abgesperrt, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten. Die Öffnung blieb jedoch vorübergehend unbeaufsichtigt.
Die Brandschutzfunktion der Träger war für etwa 24 Stunden beeinträchtigt, während alle anderen Brandmelde- und Löschsysteme durchgehend voll funktionsfähig blieben. Der Betreiber informierte umgehend die zuständigen Atomaufsichtsbehörden des Landes – entsprechend der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Nach Prüfung wurde der Vorfall als Kategorie N (routinemäßige Meldung) eingestuft. Auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES), die von Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis Stufe 7 (schwerer Unfall) reicht, erhielt er die Bewertung 0.
Die Kernenergie-Agentur (NEA) der OECD sowie die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) der UN überwachen derartige Einstufungen. Eine interne Überprüfung ergab später Verbesserungspotenzial in der Arbeitsplanung: Ein besserer Umgang mit Betriebsunterbrechungen könnte die Sicherheit bei künftigen Rückbauarbeiten erhöhen.
Es gab keine Schäden für Mitarbeiter oder die Anlage, und alle Sicherheitsvorschriften wurden eingehalten. Die Einstufung als INES-Stufe 0 bestätigte die geringe Bedeutung des Vorfalls, doch könnten Anpassungen in der Planung vorgenommen werden. Die Aufsichtsbehörden beobachten die weiteren Rückbauarbeiten am Standort weiterhin.

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