Nagelstudio-Besitzerin wegen illegaler Beschäftigung und Löhnen unter Mindestlohn verurteilt

Nagelstudio-Besitzerin wegen illegaler Beschäftigung und Löhnen unter Mindestlohn verurteilt
Eine 30-jährige Vietnamesin, die in einem Nagelstudio im Landkreis Waldshut tätig war, ist zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach sie in zwei Fällen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Menschen schuldig. Zudem muss sie Geldstrafen und Gerichtskosten in Höhe von über 7.000 Euro zahlen.
Die Studioinhaberin beschäftigte zwei nicht angemeldete Mitarbeiterinnen, die beide über keine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügten. Die Ermittlungen ergaben, dass beide Angestellten Löhne unter dem 'Mindestlohn 2024' erhielten. Neben dem Gehalt wurden ihnen kostenlose Unterkunft und Verpflegung gestellt.
Die Bewährungsstrafe für die Studioinhaberin umfasst eine Probezeit sowie finanzielle Sanktionen. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Beschäftigung und Menschenschmuggel in Deutschland zu bekämpfen. In beiden Fällen erhielten die Beschäftigten Löhne unter dem 'Mindestlohn 2025' und lebten in vom Arbeitgeber bereitgestellten Unterkünften.