17 June 2026, 19:22

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Webshops einen "Vertrag widerrufen"-Button

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach können Sie unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Webshops einen "Vertrag widerrufen"-Button

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Websites einen „Vertrag widerrufen“-Button anzeigen. Die neue Regelung betrifft digitale Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte nach deutschem Recht.

Der Button muss deutlich sichtbar sein und exakt mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet werden. Er gilt für Online-Käufe, Dienstleistungen, Versicherungen und Finanzvereinbarungen. Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die bisher nur Deutschland vollständig umgesetzt hat.

Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in nationales Recht überführen. Der Button selbst ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das weiterhin innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist nach Kauf oder Lieferung gilt.

Verbraucher, die digital widerrufen, müssen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Der Prozess darf nicht aufwendiger sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Es dürfen nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse abgefragt werden.

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Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Ziel der Neuerung ist es, die Stornierung von Online-Verträgen zu vereinfachen. Sie gilt für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit ab Juni. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden.

Quelle