Neue Steuerregelung 2025: Schnellere Abschreibung für elektrische Dienstwagen möglich
Finn BauerNeue Steuerregelung 2025: Schnellere Abschreibung für elektrische Dienstwagen möglich
Ab Juli 2025 tritt eine neue Steuerregelung in Kraft, die die Bilanzierung von elektrischen Dienstwagen in deutschen Unternehmen verändert. Firmen, die förderfähige Fahrzeuge erwerben, können dann eine beschleunigte Abschreibungsmethode nutzen. Dies gilt jedoch nur für Käufe – nicht für klassische Leasingverträge –, schließt aber bestimmte Vollamortisations-Leasingverträge mit ein.
Das überarbeitete Abschreibungssystem ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten des Fahrzeugs abzusetzen. In den folgenden vier Jahren sinken die Sätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent und schließlich 2 Prozent. Mit dieser Regelung soll die Investition in elektrische Fuhrparks gefördert werden.
Die meisten Leasingverträge kommen für die Sonderregelung nicht infrage, da sie sich auf direkte Käufe konzentriert. Allerdings könnten Vollamortisations-Leasingverträge – bei denen die Raten den vollen Fahrzeugwert inklusive Finanzierungskosten abdecken – unter bestimmten Bedingungen begünstigt sein. Am Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers über.
Öffentlich zugängliche Daten dazu, wie viele deutsche Unternehmen 2023 oder 2024 bereits Vollamortisations-Leasing für Elektrofahrzeuge nach der bestehenden Regelung des § 7 EStG genutzt haben, liegen nicht vor. Marktberichte thematisieren zwar allgemeine Leasingtrends, enthalten aber keine spezifischen Angaben zu solchen Verträgen.
Die Neuregelung tritt im kommenden Sommer in Kraft und bezieht sich auf neue elektrische Dienstwagen. Unternehmen müssen die Fahrzeuge kaufen oder einen förderfähigen Vollamortisations-Leasingvertrag abschließen, um von der Regelung zu profitieren. Ziel der Maßnahme ist es, die Abschreibung zu beschleunigen und die Steuerlast für frühe Umsteiger zu verringern.






