Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will gematik stärken und ePA revolutionieren
Finn BauerNeues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will gematik stärken und ePA revolutionieren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Pläne für ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt. Das Vorhaben zielt darauf ab, die gematik als zentrale Behörde zu stärken und Schlüsselsysteme wie die elektronische Patientenakte (ePA) sowie die Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die Reaktionen der Beteiligten fallen gemischt aus – zwischen Zustimmung und Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Die gematik, 2005 gegründet, ist für die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland zuständig, darunter die TI und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das Bundesgesundheitsministerium hält 51 Prozent der Anteile, weitere Anteile sind auf Ärzteverbände, Krankenkassen und Apotheker verteilt. In der Vergangenheit sah sich die Behörde mit Rückschlägen konfrontiert, etwa einem schweren Ausfall im Jahr 2020 und Kritik am ursprünglichen PDF-basierten Format der ePA. Als Reaktion darauf wurden Modernisierungen wie die TI 2.0 vorangetrieben, die 2020 eingeführt wurde, um Sicherheit und Transparenz zu erhöhen.
Ärztinnen und Ärzte zeigen sich dem neuen Gesetz gegenüber vorsichtig optimistisch, betonen jedoch den Bedarf an Nachbesserungen. Der AOK-Bundesverband begrüßte die erweiterten Funktionen der ePA und forderte einfachere Authentifizierungsverfahren. Zudem unterstützte er Pläne, Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) zu nutzen, drängte aber auf einen besseren Zugang zu Versichertendaten, um die Versorgungskoordination zu verbessern.
Unterdessen sprach sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für eine eigenständige "elektronische Pflegeakte" aus, die unabhängig von der ePA geführt werden soll. Pflegeeinrichtungen fühlten sich in den Plänen hingegen kaum berücksichtigt. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), argumentierte, dass die Langzeitpflege als eigenständiger Bereich behandelt werden müsse. Er unterstrich die Notwendigkeit praxistauglicher digitaler Lösungen und stabiler Finanzierung, um den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Die AOK regte zudem an, den Einfluss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der gematik zu stärken – etwa durch eine höhere Beteiligung oder erweiterte Stimmrechte der Krankenkassen bei Entscheidungen der Anteilseigner.
Mit dem Digitalen-Gesundheitsgesetz soll die IT-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen modernisiert und frühere Schwächen behoben werden. Falls umgesetzt, könnten die Reformen den Zugang zu Daten, die Systemzuverlässigkeit und die Zusammenarbeit der Akteure grundlegend verändern. Letztlich wird der Erfolg davon abhängen, wie es der Regierung gelingt, branchenspezifische Forderungen mit einer praktikablen Umsetzung in Einklang zu bringen.