Neues Tankstellen-Gesetz startet mit Verzögerung – Preisanpassungen nur noch mittags erlaubt
Jakob BraunNeues Tankstellen-Gesetz startet mit Verzögerung – Preisanpassungen nur noch mittags erlaubt
Ein neues Gesetz, das regelt, wie oft Tankstellen die Spritpreise erhöhen dürfen, ist kurzfristig verschoben worden. Ursprünglich sollte die Regelung am 31. März in Kraft treten – nun beginnt die Umsetzung am 1. April. Die Änderung folgt einem Antrag des Wirtschaftsministeriums, die digitale Veröffentlichung zu verschieben.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz am Freitagnachmittag. Demnach dürfen Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel künftig nur noch einmal täglich – und zwar mittags – anpassen. Mit dieser Beschränkung soll verhindert werden, dass es im Laufe des Tages zu plötzlichen Preissprüngen kommt.
Das Bundesamt für Justiz stimmte der Verschiebung des offiziellen Inkrafttretens zu, nachdem Wirtschaftsministerin Katharina Reiche interveniert hatte. Durch ihre Entscheidung verzögert sich der Start um vier Tage. Die Fristverlängerung gibt Unternehmen und Behörden zusätzliche Zeit, sich auf die Neuerung vorzubereiten.
Eigentlich sollte der Gesetzestext bis zum 31. März online veröffentlicht werden, was den offiziellen Beginn der Regelung markiert hätte. Durch die Verzögerung gilt das neue Preissystem nun ab Mittag des 1. April. Die Regelung tritt damit nicht wie geplant am Sonntag, sondern erst am Montag, dem 1. April, in Kraft. Ab diesem Tag müssen Tankstellen die einmal tägliche Preisanpassung umsetzen. Die Behörden bestätigten, dass mit keinen weiteren Verschiebungen zu rechnen sei.






