18 April 2026, 16:16

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Menge auf einer Straße mit Gebäuden und Himmel, untertitelt 'Die Schlacht von Stuttgart' unten.

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Mitgliedschaft der Stadt nicht gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt. Damit verlängert sich ein Rechtsstreit, der 2022 begann, als der lokale AfD-Verband gegen das Engagement Nürnbergs klagte.

Allerdings ist der Fall noch nicht endgültig geklärt. Die Richter haben die Sache zur weiteren Prüfung zurückverwiesen – und lassen damit Raum für weitere Debatten darüber, ob öffentliche Institutionen sich mit Kampagnen gegen politische Parteien verbünden dürfen.

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Ausgelöst wurde der juristische Streit, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach 2022 Beschwerde einreichte. Die Partei argumentierte, die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis – gemeinsam mit 164 anderen Kommunen und 358 zivilgesellschaftlichen Gruppen – stelle eine indirekte Einmischung in die Demokratie dar. Das Bündnis hatte sich offen gegen die AfD positioniert, unter anderem mit der Kampagne "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen am 8. März 2024.

2024 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen Nürnberg entschieden. Es sah in der wiederholten Ablehnung der AfD durch das Bündnis einen Verstoß gegen die politische Neutralität der Stadt. Zudem verwies das Gericht darauf, dass Nürnberg das Bündnis seit 2024 mit jährlichen Zuschüssen in Höhe von 30.000 Euro fördert.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung nun auf. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab begründete, ein Austritt Nürnbergs sei nur gerechtfertigt, wenn sich die Äußerungen des Bündnisses direkt der Stadt zurechnen ließen. Da diese Erklärungen nicht von Nürnberg selbst stammten, verstoße die Mitgliedschaft nicht gegen die Neutralitätsregeln.

Trotz des Urteils ist der Rechtsstreit noch lange nicht beendet. Das Gericht hat den Fall zur erneuten Prüfung zurückgewiesen – der Streit könnte sich damit noch monate- oder sogar jahrelang hinziehen.

Vorläufig bleibt Nürnberg Teil des Bündnisses, das weiterhin öffentliche Mittel erhält und gegen Rechtsextremismus kämpft. Die AfD ist mit ihrer Klage auf Bundesebene gescheitert, doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob künftige Prüfungen ergeben, dass das Engagement der Stadt im Bündnis in politische Voreingenommenheit umschlägt.

Quelle