21 April 2026, 02:13

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrens – zu viele Bagatellen vor Gericht

Plakat bewirbt Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrens – zu viele Bagatellen vor Gericht

Fahrpreishinterziehung bleibt ein umstrittenes Thema im deutschen Rechtssystem – Reformforderungen gewinnen an Fahrt. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich in die Debatte eingeschaltet und kritisiert, dass die aktuellen Gesetze die Gerichte unnötig belasten. Seine Äußerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem neue Zahlen das Ausmaß des Problems bundesweit verdeutlichen.

Wie eine Untersuchung der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) im Jahr 2024 ergab, betrifft jeder achte gemeldete Fall von Fahrpreishinterziehung den Fernverkehr. Die Daten zeigen, wie weit verbreitet das Phänomen ist, und befeuern die Diskussion, ob strafrechtliche Konsequenzen noch angemessen sind.

Frister lehnt eine vollständige Abschaffung des § 265a StGB zwar ab, schlägt aber vor, die Vorschrift zu reformieren, sodass nur noch schwere Verstöße strafrechtlich verfolgt werden. Seiner Meinung nach sollte einfache Schwarzfahrt – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Eindringen – nicht als Straftat gewertet werden. Solche Fälle seien vielmehr als zivilrechtlicher Vertragsbruch und nicht als Kriminelles einzuordnen.

Ein zentrales Problem für Frister ist die Belastung der Justiz: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland werde derzeit wegen Fahrpreishinterziehung verhängt. Das untergrabe, so der Jurist, den Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle. Gleichzeitig warnt er davor, Schwarzfahren pauschal als bloßen Ordnungswidrigkeitstatbestand einzustufen – auch in diesem System könne Zwangshaft letztlich zu einer Freiheitsentziehung führen.

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Zwar räumt Frister ein, dass gewaltsames Überwinden von Sperren oder ähnliche Formen des "Schwarzfahrens" strafwürdiges Unrecht darstellen. Doch das Gesetz müsse klar zwischen Bagatellverstößen und wirklich verwerflichem Verhalten unterscheiden.

Die Debatte über die Reform der Fahrpreishinterziehungsgesetze dauert an, während Politiker abwägen, wie sich Abschreckung und Vollzugskosten in Einklang bringen lassen. Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Gerichte zu entlasten, ohne auf Sanktionen bei schweren Fällen zu verzichten. Jede Änderung müsste jedoch juristische Prinzipien mit praktischen Fragen zur Finanzierung und Sicherheit des öffentlichen Nahverkehrs in Einklang bringen.

Quelle