Sachsen-Anhalt setzt neue Klimaschutz-Prioritäten für die Infrastruktur der Zukunft
Paul MeyerSachsen-Anhalt setzt neue Klimaschutz-Prioritäten für die Infrastruktur der Zukunft
Wissenschaftlicher Beirat für Klimaschutz in Sachsen-Anhalt legt Infrastruktur-Schwerpunkte fest
Der Wissenschaftliche Beirat für Klimaschutz in Sachsen-Anhalt hat zentrale Prioritäten für die zukünftige Infrastruktur des Landes definiert. In einem kürzlich eingereichten Positionspapier fordert das Gremium strategische Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastrukturgesetz (Infra-SVG). Die Empfehlungen zielen darauf ab, Infrastrukturausbau mit Innovation, Energiesouveränität und Klimazielen zu verknüpfen.
Die Stellungnahme wurde an Prof. Dr. Armin Willingmann übermittelt und betont die Notwendigkeit einer langfristigen Infrastrukturplanung. Gelder sollten gezielt in Bereiche wie Energienetze, Wasserstofftechnologien, emissionsarmen Verkehr und klimagerechtes Bauen fließen. Diese Sektoren gelten als entscheidend für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und ökologische Nachhaltigkeit Sachsen-Anhalts.
Das Papier unterstreicht, dass Investitionen Lieferketten sichern, regionale Industrien stärken und den Wandel zu einer grünen Wirtschaft unterstützen müssen. Als Orientierung werden bestehende Rahmenwerke wie der Zukunfts- und Klimaschutzkongress sowie der Klimaschutz-Fachplan des Landes herangezogen.
Der Beirat, dessen neue Amtszeit am 1. Juli 2026 beginnt, wird die Landesregierung weiterhin in Sachen nachhaltiger Politik beraten. Zu seinen Aufgaben gehört es, sicherzustellen, dass der Sonderfonds messbare Vorteile für Infrastruktur, Wirtschaftswachstum und langfristige Stabilität des Landes bringt.
Die Vorschläge des Gremiums zielen auf eine zukunftsfähige Infrastruktur ab, die sowohl klimapolitischen als auch wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird. Durch den Fokus auf Energiesouveränität, Innovation und resilienten Bau will der Plan Sachsen-Anhalt für kommende Herausforderungen wappnen. Die Landesregierung wird die Empfehlungen nun prüfen und über mögliche Maßnahmen entscheiden.






