Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Jakob BraunSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des eingetragenen Geschlechts ohne langwierige Verfahren. Bisher haben 976 Personen das neue System genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und schaffte die bisher erforderlichen umfangreichen Begutachtungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Die meisten Antragstellenden sind erwachsen – nur in etwa 40 Fällen handelte es sich um Minderjährige. Bei den jüngeren Personen überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich.
Nach den neuen Regelungen ist eine zweite Änderung nach einer Wartezeit von einem Jahr möglich. Die Landesregierung bestätigte vier solche Fälle, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Nur wenige Menschen haben seit Einführung des Gesetzes eine zweite Anpassung vorgenommen.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform positiv. Laut seiner Einschätzung läuft das Verfahren seit der Umsetzung reibungslos ab.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung der Geschlechtseintragung für fast tausend Menschen in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Eine zweite Anpassung ist nach einem Jahr möglich, bleibt aber selten. Die Behörden beobachten die weitere Entwicklung des Systems.






