18 June 2026, 22:12

Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Ministeriumsentwurf ab

Connemann kritisiert Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf

Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Ministeriumsentwurf ab

Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeitregelungen zurückgewiesen. Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Vorschlag sieht Änderungen bei der Regelung der Arbeitszeiten vor. Connemann argumentiert, dass der Entwurf gegen den Koalitionsvertrag verstoße und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen würde.

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Der Entwurf führt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit anstelle strenger täglicher Obergrenzen ein. Zudem fördert er vertrauensbasierte Arbeitszeitmodelle und zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bei Nachtarbeit soll der Durchschnitt innerhalb von 24 Stunden acht Stunden nicht überschreiten.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hatte zugesagt, sich an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzulehnen. Dazu gehört die Zulassung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit. Zudem waren ein Dialog mit den Sozialpartnern, weniger Bürokratie für KMU und keine verpflichtende Zeiterfassung vereinbart worden.

Allerdings beschränkt der Entwurf die flexiblen wöchentlichen Arbeitszeitgrenzen auf Beschäftigte, die unter Tarifverträge fallen. Connemann warnt, dass dieser Ausschluss wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht tragbar sei. Sie befürchtet zudem, dass neue Dokumentationspflichten zusätzliche Bürokratie schaffen könnten.

Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum – inklusive Überstunden – zu begrenzen. Die im Entwurf vorgesehenen Einschränkungen der Flexibilität stoßen auf massive Kritik. Connemann betont, dass der Vorschlag die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Zusagen an den Mittelstand und praktikable Lösungen für die Arbeitszeitgestaltung untergrabe.

Quelle