Streit um Sonntagsöffnung: Supermärkte zwischen Kirche und Wirtschaft

Admin User
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Ein Supermarktinneres mit verschiedenen Lebensmittelartikeln auf Regalen.

Streit um Sonntagsöffnung: Supermärkte zwischen Kirche und Wirtschaft

Der Handelsverband Baden-Württemberg hat die geplanten Sonntagsöffnungszeiten für Supermärkte kritisiert und sieht keine sachliche Begründung für Einschränkungen während der Gottesdienstzeiten. Der Gesetzentwurf berücksichtigt bei der Festlegung der zulässigen Öffnungszeiten die Hauptgottesdienstzeiten der Kirchen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müsste der Supermarkt von Schmid seine Sonntagsöffnungszeiten von 18 auf 8 Stunden reduzieren. Die Städte und Gemeinden wären für die Genehmigung der Ladenöffnungszeiten zuständig.

Die Landesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der das Ladenschlussgesetz ändern und Selbstbedienungssupermärkten die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ermöglichen soll. Der Entwurf stützt sich auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919, der bis heute Gültigkeit besitzt. Die evangelische und katholische Kirche in Baden-Württemberg setzen sich für einen "ruhigen Verkaufsoffenen Sonntag" ein und wollen am Gesetzgebungsverfahren mitwirken. Jochen Schmid, Inhaber eines Selbstbedienungssupermarkts in Bad Rippoldsau-Schapbach, zeigt sich schockiert über den Einfluss der Kirchen auf die Öffnungszeiten.

Die Wirtschaftsministerin der CDU, Nicole Hoffmeister-Kraut, verweist auf den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz. Demnach dürften Geschäfte an Sonn- und Feiertagen maximal acht Stunden geöffnet sein. Der Gesetzentwurf ist ein Thema, das verschiedene Interessengruppen mit unterschiedlichen Positionen betrifft. Zu den Hauptakteuren zählen Gewerkschaften, Wirtschaftskammern, religiöse Gruppen, politische Parteien, Verbraucher- und Familienverbände sowie die Kommunen.